FAQs indirekte Testpflicht

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  • Muss sich mein Kind in der Schule testen lassen?
    Nein. Es gibt nur eine indirekte Testpflicht. Das heißt, die Selbsttests in der Schule sind freiwillig, aber ohne negativen Selbsttest, der in der Schule durchgeführt werden muss, darf Ihr Kind die Schule nicht betreten und nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.
  • Mein Kind kann aus gesundheitlichen Gründen keinen Nasentest durchführen. Gibt es dann eine alternative Testmöglichkeit? Ja. Legen Sie der Schule das Attest zur Befreiung von sog. „Nasen-Tests“ vor. Testen Sie Ihr Kind Montag und Mittwoch zu Hause mit einem „anderen“ Selbsttest (z.B. Spucktest) oder nutzen Sie die Testangebote Ihrer Gemeinde. Geben Sie dem Kind einen Nachweis über das Testergebnis in die Schule mit. Den alternativen Test müssen Sie selbst kaufen.
  • Darf mein Kind zur Schule, wenn es sich nicht testen lässt?
    Nein. Wenn Ihr Kind sich nicht in der Schule testen lässt, darf es unabhängig vom Inzidenzwert die Schule nicht mehr betreten. Das heißt für Ihr Kind, dass es nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen darf. Ihr Kind erhält in den Fächern Aufgaben, die es zu Hause bearbeiten muss.
  • Was passiert, wenn mein Kind vergisst, die Erklärung am 19.04.21 zum Testen in der Schule abzugeben?
    • Tag 1 (19.04.21): Sie erhalten einen Anruf von der Schule und reichen die Einverständniserklärung umgehend nach. Falls dies nicht passiert, wird das Kind nach Hause geschickt.
    • Tag 2 (20.04.21): Sollte die Einverständniserklärung am Folgetag noch immer fehlen, informiert die Schule die Polizei. Das Kind wir dann von der Polizei abgeholt.
  • Bekommt mein Kind einen „Nachholtest“, wenn es am Testtag krank ist?
    Ja. Der Nachholtest findet am Tag der Rückkehr in der Schule statt. Ihr Kind kommt bitte vor der 1. Unterrichtsstunde ins Sekretariat.
  • Findet für Kinder, die sich nicht testen lassen, regulärer Fernunterricht statt?
    • Wenn Wechselbetrieb ist: Nein. Wenn die Schule im Wechselbetrieb ist, findet für die A/B-Gruppen Präsenzunterricht nach vollständigem Stundenplan statt. Das bedeutet, dass der Stundenplan regulär gilt und die Lehrkräfte mit ihrem vollen Deputat den Präsenzunterricht halten. In diesem Fall gibt es für die Gruppe zu Hause Aufgaben. Videokonferenzen für die Lerngruppe zu Hause werden nur vereinzelt angeboten.
    • Wenn Fernunterricht ist: Ja. Ist die ganze Klasse im Fernunterricht, wird wie bisher Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu Hause angeboten. Dann gibt es nicht nur Aufgaben sondern auch Videokonferenzen.
  • Darf mein Kind zur Schule kommen, wenn Klassenarbeiten und Prüfungen stattfinden, auch wenn es nicht getestet ist?
    Ja. Das ist die einzige Ausnahme. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Abstandsregel.
  • Ist das Personal überhaupt für die Durchführung der Tests geschult?
    Ja. Alle Lehrkräfte haben eine ausführliche Schulung zur Durchführung der Selbsttests von der DLRG. Zudem sind alle Lehrkräfte pädagogisch und psychologisch geschult, um mit einem positiv getesteten Kind angemessen und einfühlsam umzugehen.
  • Sind die Selbsttests schmerzhaft?
    Nein. Es sind keine PCR-Tests. Es sind die einfachen „Nasentests“ der Firma Roche. Die Teststäbchen sind an ihrer Spitze kleiner als Ohrenstäbchen. Das Teststäbchen wird unkompliziert nur 1-2 cm in die Nase eingeführt und einige Male gedreht.
  • Was passiert, wenn mein Kind in der Schule positiv getestet wird?
    Ihr Kind kann nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Es verlässt den Unterrichtsraum und wird von unseren Lehrkräften und der Schulsozialarbeit einfühlsam und psychologisch in einem separaten Raum betreut. Wir sind darauf vorbereitet. Ihr Kind kann nach Hause laufen oder wird von Ihnen abgeholt. Die Schule meldet dem Gesundheitsamt den positiven Selbsttest. Danach nimmt das Gesundheitsamt Kontakt mit Ihnen als Eltern auf und ein PCR-Test wird bestenfalls am gleichen Tag durchgeführt. Das Ergebnis wird Ihnen zeitnah (in der Regel 1 Tag) mitgeteilt. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Enzkreis wird auf jeden Fall der PCR-Test zur Abklärung durchgeführt. Sie werden aufgrund eines falsch positiven Tests nicht in Quarantäne geschickt.
  • Kann mein Kind noch am Unterricht teilnehmen, wenn es einen positiven Selbsttest hat?
    Nein. Fällt der Selbsttest positiv aus, darf Ihr Kind nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
  • Kann mein Kind nach einem positiven Selbsttest noch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren?
    Nein. Ihr Kind darf nach Hause laufen oder muss von Ihnen abgeholt werden.
  • Müssen bei einem positiven Selbsttest alle Familienmitglieder in Quarantäne?
    Nein. Nur Ihr Kind muss sich bis zum PCR-Test des Gesundheitsamts in häusliche Isolation begeben. Die Familienmitglieder aber nicht. In Ihrem eigenen Interesse reduzieren Sie aber bitte Ihre Kontakte auf ein Minimum, um Ihre Mitmenschen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Ist der PCR-Test Ihres Kindes negativ, hat dies keine weiteren Konsequenzen für Sie. Ihr Kind darf dann wieder zur Schule kommen. Ist der PCR-Test positiv, leitet das Gesundheitsamt weitere Schritte ein.
  • Muss mein Kind sofort in Quarantäne, wenn ein anderes Kind in der Klasse beim Selbsttest positiv getestet wurde?
    Nein, nicht unbedingt und sofort. Ob Ihr Kind in Quarantäne muss, hängt von vielen Faktoren ab. Das entscheidet das Gesundheitsamt nach einem positiven PCR-Test des anderen Kindes.

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