Neue Schulordnung an der CDRS
1. Vorwort
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
an unserer Schule sind uns gute Umgangsformen, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit aller wichtig.
Darüber hinaus sind, im Interesse der Sicherheit, Rücksichtnahme, verantwortungsbewusstes
Handeln und das Einhalten der schulischen Regeln notwendig. Die Schulordnung soll die
Durchführung des Unterrichts erleichtern und ein gutes Zusammenleben der Schulgemeinschaft
ermöglichen.
Das RAD-Modell – Respekt, Aufmerksamkeit und Disziplin – dient uns als übergeordnetes
Wertesystem an der Schule. Alle am Schulleben halten sich daran.
Folgende Regeln gehören dazu:
– Wir reden und schlagen nicht.
– Wir sind pünktlich.
– Wir lassen Gefühle zu.
– Wir beteiligen uns aktiv.
– Wir lassen andere ausreden.
– Alles Besprochene bleibt im Raum.
Niemand hat das Recht, den anderen zu beleidigen, zu verletzen oder auszugrenzen. Geschieht dies dennoch, erfolgt Konfrontation.
2. Verhalten vor der Schule
Das Schulhaus bleibt bis 7:20 Uhr geschlossen. Dann werden die Klassenzimmer zugänglich gemacht.
Fachräume bleiben geschlossen.
3. Verhalten im Unterricht / in der Schule
3.1. Unterrichtsbeginn
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Darauf achten Schüler und Lehrer. Spätestens mit
dem Läuten befinden sich die Schüler und Schülerinnen im Klassenzimmer und sitzen mit ihren
Materialien für die nächste Stunde an ihrem Platz. Um andere Klassen nicht zu stören, herrscht
während der Unterrichtszeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Ruhe. Ist eine Klasse
zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, melden die Klassensprecher dies der
Schulleitung oder im Sekretariat.
3.2. Krankheit
Eine fristgerechte Entschuldigung bei jeglichen Fehlzeiten gehört zu den Aufgaben der
Erziehungsberechtigten:
Bitte am ersten Tag des Fehlens (unter Angaben des Grundes und der voraussichtlichen Dauer)
telefonisch, persönlich, schriftlich, per Mail oder Fax: Im Falle von Telefon, Mail oder Fax muss
laut Gesetz zusätzlich vor Ablauf des 3. Tages nach der Telefon-/Fax- oder
Emailbenachrichtigung, eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.
3.3 Beurlaubungen
Beurlaubungen vom Unterricht müssen vor dem Termin schriftlich beantragt und eingehalten
werden. Bei einer Beurlaubung von bis zu zwei Tagen entscheidet der Klassenlehrer, ab drei
Tagen die Schulleitung.
3.4 Kleine Pausen
Die kleinen Pausen dienen zum Wechseln der Klassenzimmer bzw. zur Vorbereitung auf die
nächste Stunde und zum Gang auf die Toilette.
Nach dem Gang zur Toilette begeben sich die Schülerinnen und Schüler unverzüglich wieder in
ihre Klassenzimmer zurück.
In Ausnahmefällen ist der Toilettengang auch während der Stunde gestattet.
In den Toiletten und Waschräumen ist auf Sauberkeit und persönliche Hygiene besonderen Wert
zu legen. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
3.5 Große Pausen
Zu Beginn der großen Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich
auf den Pausenhof.
Die Lehrkraft verschließt das Klassenzimmer und ausschließlich die nach der Pause
unterrichtende Lehrkraft, öffnet das Zimmer wieder.
Bei schlechter Witterung darf das Erdgeschoss bzw. Untergeschoss als Aufenthaltsbereich
genutzt werden. Die Entscheidung und Information dafür liegt bei der Schulleitung.
3.6 Generelles Verhalten in den Pausen
Um die Unfallgefahr möglichst gering zu halten, müssen alle Handlungen unterbleiben, die die
eigene Person oder andere gefährden. Dazu gehört das Werfen von Schneebällen oder
gefährlichen Gegenständen, rücksichtsloses Umherrennen und Toben sowie provozierendes und
respektloses Verhalten. Ballspielen ist ausschließlich in den Pausen außerhalb des
Schulgebäudes mit Softbällen erlaubt.
Besondere Vorsicht ist an den Treppen und Fensterbänken geboten. Geländer sind keine
Turngeräte oder Sitzgelegenheiten.
Die Treppen sind als Fluchtwege stets frei zu halten und dürfen nicht als Sitz- und
Ablagegelegenheit dienen. Die vorhandenen Tische und Stühle in den Gängen dürfen
Fluchtwege und Klassenzimmer nicht blockieren.
3.7 Abfälle
Abfälle jeglicher Art gehören in die Abfallbehälter und sollen ordentlich getrennt werden. Die
Tatsache, dass es einen Ordnungsdienst gibt, berechtigt nicht dazu, den Müll fallen zu lassen.
Der Hofordnungsdienst der Klassen wird durch den Hausmeister organisiert und über den
Klassenlehrer bekannt gegeben.
3.8 Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit, auch in den Pausen, darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
Ausnahmen kann nur eine Lehrkraft oder die Schulleitung gestatten.
3.9 Verhalten nach Unterrichtsende und Schulschluss
Folgt kein Unterricht mehr im eigenen Klassenzimmer oder nach Unterrichtsende in einem
Fachraum, räumt jede Schülerin und jeder Schüler seinen Platz auf, d.h. sie/er stellt seinen Stuhl
hoch und beseitigt seinen Müll.
Das Klassenzimmer und der Fachraum ist von der zuletzt unterrichtenden Lehrkraft zu
verschließen. Die Lehrkraft hat darauf zu achten, dass der Ordnungsdienst durchgeführt, die
Fenster geschlossen und aufgestuhlt ist.
Nach Schulschluss muss in der Regel das Schulgebäude verlassen werden. In den Mittagspausen,
wenn Nachmittagsunterricht stattfindet, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem
Schulgelände aufhalten. Sie müssen sich angemessen und im Gebäude ruhig verhalten.
4. Verbote/ Pflichten
4.1 Essen und Trinken
Essen ist nur in den Pausen erlaubt und in den Fachräumen generell verboten.
Kaugummis sind verboten.
Auch das Trinken sollte vorwiegend in den Pausen stattfinden.
Koffeinhaltige Getränke sind für Schüler und Schülerinnen verboten. Ebenso Capri Sonne und
Getränke in ähnlicher Verpackung.
4.2 Rauchen / Alkohol und weitere Suchtmittel
Rauchen in jeglicher Form (auch elektronische Zigaretten etc.) ist im gesamten Schulbereich und
während aller außerschulischen Veranstaltungen verboten. Dies gilt ebenso für Alkohol und
andere Suchtmittel.
In berauschtem oder alkoholisiertem Zustand ist das Betreten des Schulgeländes nicht erlaubt.
4.3 Mobiltelefone
Mobiltelefone, Kopfhörer und andere elektronische Geräte müssen während des Unterrichts
und in den Pausen sowie auf dem Schulgelände und den Sportstätten komplett ausgeschaltet
sein. Sie sind verdeckt zu tragen. Die Schule haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder
Beschädigung.
4.4 Potenziell gefährliche Gegenstände
Das Mitführen von Waffen, potenziell gefährlichen Gegenständen und Werkzeugen ist verboten.
Gegenstände wie Schere, Feile, Hammer und Säge dürfen nur unter Aufsicht von Lehrkräften
verwendet werden.
4.5 Beschädigungen
Wer Schuleigentum mutwillig verunreinigt, beschädigt oder zerstört wird hierfür verantwortlich
gemacht.
4.6 Arbeitsmaterial und Hausaufgaben
Es ist die Pflicht der Schülerinnen und Schüler (unterstützt durch die Erziehungsberechtigten),
inhaltlich vorbereitet und mit dem benötigten Material in die Schule zu kommen.
Arbeitsmaterialien sind grundsätzlich mitzuführen und nicht unter den Tischen zu lagern.
Hausaufgaben dienen in erster Linie der Nachbearbeitung des Gelernten und müssen
entsprechend ernst genommen werden. Eine gute Heft- bzw. Ordnerführung hilft bei der
Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen jeglicher Art.
4.7 Kleiderordnung
Auf angemessene Kleidung ist zu achten. Dies schließt auch den Sportunterricht mit ein.
(genehmigt und verabschiedet durch
die Gesamtlehrerkonferenz
und die Schulkonferenz
im Oktober 2022)
Download der neuen Schulordnung