Entschuldigungspflicht

Verbindliche Information der Carl-Dittler-Realschule an die Eltern und Schüler zum Vorgehen bei Krankheit/Fehlzeiten

(Stand 17.11.2014)

Bitte besprechen Sie diese Informationen mit Ihrem Kind, denn nur bei dem hier beschriebenen Vorgehen kann Ihrem Sohn/Ihrer Tochter umsichtig geholfen, Versicherungsschutz gewährleistet und die Aufsichts­pflicht der Schule eingehalten werden:

Wird ein Schüler im Laufe des Unterrichtstages krank, ist unbedingt so vorzugehen:

(1) Die unterrichtende Lehrkraft schickt den erkrankten Schüle in Begleitung eines Mitschülers ins Schulsekretariat. Je nach Befinden wird dort der erkrankte Schüler auf der Krankenliege versorgt, ein Schulsanitäter gerufen etc.

(2) Nach Besserung nimmt der Schüler wieder am Unterricht teil.

(3) Falls keine Besserung eintritt und die unterrichtende Lehrkraft entscheidet, den Schüler aus dem Unterricht zu entlassen (in Pausen und vor dem Nachmittags­unterricht kann dies nur die nachfolgende Lehrkraft entscheiden), muss der Schüler

  • (a) vom Sekretariat zu Hause anrufen lassen, um zu klären, ob und wie der Schüler abgeholt werden kann;
  • (b) einen Entlasszettel von der Lehrkraft ausfüllen lassen, mit nach Hause nehmen, unter­schrieben wiederbringen und beim Klassenlehrer abgeben.

Eine fristgerechte Entschuldigung bei jeglichen Fehlzeiten gehört – ohne irgendeine weitere Aufforderung – zu den Elternaufgaben in folgender Form:

(1) Unverzügliche Mitteilung der Eltern: Bitte am Morgen des ersten Fehltages (vor 7:45 Uhr) im Sekretariat telefonisch (07232 3728-88) oder per Fax (-99) unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer (Schulbesuchsverordnung §2); vom Sekretariat wird die Information an den Klassenlehrer weitergeleitet. Verpflichtend ist dies (per Telefon, Email, Fax, Brief oder persönlich) spätestens am 2. Fehltag.

(2) Schriftliche Mitteilung/Entschuldigung als Brief mit Unterschrift: Eingang in der Schule spätestens vor Ablauf des 3. Tages nach der Telefon-/ Fax-/ Emailbenachrichtigung (d.h. maximal am 5. Fehltag) von einem Erziehungsberechtigten an den Klassenlehrer – auch im Fall vorheriger Fax- oder Emailmitteilung (gemäß Schulbesuchsverordnung §2). Danach gilt das Fehlen grundsätzlich als unentschuldigt.

Ein ärztliches Attest werden wir bei Bedarf (u.U. ab einer Dauer von mehr als 10 Tagen, auffälliger Häufig­keit etc.) einfordern. Bei längeren Erkrankungen ist es für den Lernfortschritt Ihres Kindes wichtig, dass die Eltern das Gespräch mit dem Klassenlehrer aufnehmen.

Bei Schulschwänzen behalten wir uns gesetzesgemäß vor, ein Bußgeldverfahren gegen die Erziehungs­berechtigten und/oder die Schülerin/den Schüler (ab 14 Jahren) einzuleiten.

Bei Klassenarbeiten (sowie GFS, FIP u.ä.), die unentschuldigt versäumt wurden, sind wir verpflichtet (gemäß Notenbildungsverordnung §8) die Note „ungenügend (6)“ zu erteilen.
Die Regelungen für die Real­schul­abschlussprüfung geben wir jedes Jahr direkt an die Prüflinge.

Beurlaubungen können auf rechtzeigen Antrag hin im Vorfeld – selbstverständlich nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen –genehmigt werden. Zuständig ist bei bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer, im Anschluss an Ferienzeiten und in den übrigen Fällen der/die Schulleiter/in.

Carl-Dittler-Realschule Remchingen
Königsbacher Straße 12
75196 Remchingen

Telefon 0 7232 – 31 39 100
Telefax 0 7232 – 31 39 119

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